Bewertung von Rechten und Belastungen

Dienstbarkeiten

Grunddienstbarkeiten wie zum Beispiel Wegerechte, Geh- und Fahrtrechte sowie beschränkt persönliche Dienstbarkeiten wie z.B. Leitungsrechte können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen. Da sich auch in diesem Bereich kaum oder keine Vergleichswerte heranziehen lassen, ist die Ermittlung von Wertminderungen oftmals sehr komplex. Dabei gilt es Auswirkungen von Elektrosmog genauso zu würdigen wie Einschränkungen für die bauliche oder sonstige Nutzung des Grundstücks.

Wohnungsrechte, Leibgedinge mit Wart- und Pflegevereinbarung, Nießbrauchrechte

Um die Versorgung des Überlassers im Alter sicherzustellen, werden solche Rechte regelmäßig im Rahmen von Übertragungen an Familienangehörige vereinbart. Der Übernehmer der Immobilie ist jedoch hierdurch in der Nutzung der Immobilie eingeschränkt und übernimmt möglicherweise auch Verpflichtungen gegenüber dem Veräußerer. Bei langer Restlebenserwartung des Überlassers kann dies zu einer erheblichen Wertminderung führen. Damit kann auch eine eventuelle steuerliche Belastung aus einer Eigentumsübertragung bei vorweggenommener Erbfolge erheblich verringert werden.

Wir beurteilen für Sie die vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich des Werteinflusses auf die Immobilie. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Einfluss auf den Verkehrswert ein Recht oder eine Verpflichtung haben könnte.

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