Ihre Immobilie wird von einem qualifizierten Sachverständigen begutachtet. Es findet eine Begutachtung der Lage (Umfeld), ausführliche Durchsicht der baurelevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Bauzeichnungen usw.) sowie eine umfassende Prüfung der rechtlichen Grundlagen (Überprüfung der bauplanungsrechtliche Situation, Erschließungsstand usw.) statt.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Begehung und Analyse
Durchführung der Verkehrswertermittlung
Ich ermittle dann in gutachterlicher Tätigkeit den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der örtlichen, baulichen und rechtlichen Gegebenheiten. Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch § 194 wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Es kommen die anerkannten Bewertungsverfahren nach – ImmoWertV 21 – § 6 zur Anwendung.
(Vergleichswertverfahren (§ 24 – 26), Bodenwertermittlung (§ 40), Ertragswertverfahren (§§ 27 – 34) und Sachwertverfahren (§§ 35 – 39))
Beratung
In einem ausführlichen Gespräch wird das 35-50 seitige Gutachten ausführlich erläutert. Dabei werden vor allem Vor- und Nachteile (Risikobeurteilung) sowie eventuelle Sanierungskosten besprochen.
Honorar
Früher basierte die Vergütung von Ingenieuren für die Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Rechten an Grundstücken auf § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Regelung wurde am 17.08.2009 aufgehoben.
Der Vorteil der neuen Regelung ist, dass sich das Honorar jetzt nach dem tatsächlichen Aufwand richten kann, der für ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Faktoren, die den Aufwand beeinflussen:
- Form des Gutachtens
- Objektart und -größe
- Zusätzliche Rechte, Lasten und Beschränkungen
- Objektzustand
- Verfügbarkeit und Umfang der Unterlagen
- Nebenkosten
Der Stundensatz beträgt 196,00 € plus 19 % MwSt., und die Fahrtkosten für PKW liegen bei 0,80 €/km plus MwSt.
Um Transparenz und Sicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten, arbeiten wir meist mit vorher vereinbarten Festhonoraren.