Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten ist wesentlich umfangreicher und detaillierter. Es wird bei rechtlichen Angelegenheiten wie Erbschaften, Scheidungen oder Zwangsversteigerungen benötigt und ist in diesen Fällen oft gesetzlich vorgeschrieben. Ein solches Gutachten darf nur von Personen erstellt werden, die entweder von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle als Sachverständige zertifiziert sind oder die als öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter fungieren. Beide Qualifikationen stellen sicher, dass die Gutachter regelmäßig ihre fachliche Qualifikation und Berufserfahrung nachweisen und überwacht werden, was besonders bei gerichtlichen Verfahren wichtig ist. Es gibt Ihnen die nötige Sicherheit und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Meine Leistungen bei der Immobilienbewertung:

Begehung und Analyse

Ihre Immobilie wird von einem qualifizierten Sachverständigen begutachtet. Es findet eine Begutachtung der Lage (Umfeld), ausführliche Durchsicht der baurelevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Bauzeichnungen usw.) sowie eine umfassende Prüfung der rechtlichen Grundlagen (Überprüfung der bauplanungsrechtliche Situation, Erschließungsstand usw.) statt.

Durchführung der Verkehrswertermittlung

Ich ermittle dann in gutachterlicher Tätigkeit den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der örtlichen, baulichen und rechtlichen Gegebenheiten. Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch § 194 wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Es kommen die anerkannten Bewertungsverfahren nach – ImmoWertV 21 – § 6 zur Anwendung.
(Vergleichswertverfahren (§ 24 – 26), Bodenwertermittlung (§ 40), Ertragswertverfahren (§§ 27 – 34) und Sachwertverfahren (§§ 35 – 39))

Beratung

In einem ausführlichen Gespräch wird das 35-50 seitige Gutachten ausführlich erläutert. Dabei werden vor allem Vor- und Nachteile (Risikobeurteilung) sowie eventuelle Sanierungskosten besprochen.

Honorar

Früher basierte die Vergütung von Ingenieuren für die Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Rechten an Grundstücken auf § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Regelung wurde am 17.08.2009 aufgehoben.

Der Vorteil der neuen Regelung ist, dass sich das Honorar jetzt nach dem tatsächlichen Aufwand richten kann, der für ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Faktoren, die den Aufwand beeinflussen:

  • Form des Gutachtens
  • Objektart und -größe
  • Zusätzliche Rechte, Lasten und Beschränkungen
  • Objektzustand
  • Verfügbarkeit und Umfang der Unterlagen
  • Nebenkosten

Der Stundensatz beträgt 196,00 € plus 19 % MwSt., und die Fahrtkosten für PKW liegen bei 0,80 €/km plus MwSt.

Um Transparenz und Sicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten, arbeiten wir meist mit vorher vereinbarten Festhonoraren.

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