Der Energieausweis ist Pflicht!!!
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes. In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Besichtigungen muss der Energieausweis vorgelegt werden. Für Mieter und einen Käufer ist er ein wichtiges Dokument, um sich vor dem Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden Energiekosten zu machen.
Energieausweise für Bestandsgebäude müssen seit dem 2. Mai 2021 entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden. Dies gilt für Energieausweise die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden und für Ausweise die der Aushangpflicht unterliegen.
Warum sollten Sie sich einen Energieausweis vom Experten ausstellen lassen?
- Qualitätskontrolle der verwendeten und hinterlegten Daten
- Sie erhalten eine Anlage zum Energieausweis
- Viele Eigentümer sind mit der Eingabe der Daten überfordert, was zu einem falschen Ergebnis führen kann
Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen und können Ihnen die Erstellung von einem Energieausweisen ermöglichen. Für nähere Auskünfte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für welche Objekte können Energieausweise erstellt werden?
- Wohnbestandsgebäude, die zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis benötigen
- Wohngebäude mit nur einem vorherrschenden Heiz- und Warmwasserbereitungssystem (Bei mehreren Systemen nur nach Einzelfallprüfung)
- Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, bis max. 10% Gewerbeanteil
- Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, wenn das Gewerbe bis max. 50% Anteil als wohnungsähnlich zu bewerten ist (z.B. Kanzlei, Büroräume, Atelier)
- Bei Mischobjekten nur für den wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil bis max. 50% anteiligen nicht-wohnungsähnlichem Gewerbeanteil (Einzelfallprüfung erforderlich)
Welche Art von einem Energieausweis kann über uns beauftragt werden?
- Sie sind in der Wahl des Energieausweises frei. Es gibt nur eine Ausnahme: Bestehende Wohngebäude 1 – 4 WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der WSCHVO77 entsprechend modernisiert wurden.
- Bedarfsausweise sind objektiver und detaillierter, weil sie aufgrund der energetischen Gegebenheiten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und Heizungsanlage des Gebäudes basieren. Verbrauchsausweise basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und sind abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.