Energieausweis und Wohnflächenberechnung

Energieausweis für Ihre Immobilie

Der Energieausweis ist Pflicht!!!

Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes. In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Bei Besichtigungen muss der Energieausweis vorgelegt werden. Für Mieter und einen Käufer ist er ein wichtiges Dokument, um sich vor dem Vertragsabschluss einen Überblick über die laufenden Energiekosten zu machen.

Energieausweise für Bestandsgebäude müssen seit dem 2. Mai 2021 entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden. Dies gilt für Energieausweise die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden und für Ausweise die der Aushangpflicht unterliegen.

Warum sollten Sie sich einen Energieausweis vom Experten ausstellen lassen?

  • Qualitätskontrolle der verwendeten und hinterlegten Daten
  • Sie erhalten eine Anlage zum Energieausweis
  • Viele Eigentümer sind mit der Eingabe der Daten überfordert, was zu einem falschen Ergebnis führen kann

Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen und können Ihnen die Erstellung von einem Energieausweisen ermöglichen. Für nähere Auskünfte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Für welche Objekte können Energieausweise erstellt werden?

  • Wohnbestandsgebäude, die zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis benötigen
  • Wohngebäude mit nur einem vorherrschenden Heiz- und Warmwasserbereitungssystem (Bei mehreren Systemen nur nach Einzelfallprüfung)
  • Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, bis max. 10% Gewerbeanteil
  • Bei Mischobjekten für das gesamte Gebäude, wenn das Gewerbe bis max. 50% Anteil als wohnungsähnlich zu bewerten ist (z.B. Kanzlei, Büroräume, Atelier)
  • Bei Mischobjekten nur für den wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil bis max. 50% anteiligen nicht-wohnungsähnlichem Gewerbeanteil (Einzelfallprüfung erforderlich)

Welche Art von einem Energieausweis kann über uns beauftragt werden?

  • Sie sind in der Wahl des Energieausweises frei. Es gibt nur eine Ausnahme: Bestehende Wohngebäude 1 – 4 WE mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 bedürfen einen Bedarfsausweis, wenn Sie nicht nach der WSCHVO77 entsprechend modernisiert wurden.
  • Bedarfsausweise sind objektiver und detaillierter, weil sie aufgrund der energetischen Gegebenheiten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und Heizungsanlage des Gebäudes basieren. Verbrauchsausweise basieren auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre und sind abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.

Wohnflächenberechnung- und überprüfung

Im November 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Damit kippte der BGH die bisherige Regelung, wonach die im Exposé angegebene oder im Miet- bzw. Kaufvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10% von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Durch den Wegfall der 10% Regelung erhält die korrekte Wohnflächenberechnung eine noch größere Bedeutung. „Entspricht die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche droht dem Verkäufer eine hohe Schadenersatzforderung. Neben einer Minderung des Verkaufspreises kommen auf den Verkäufer im Schadenersatzfall weitere Kosten zu, so muss er die Finanzierungs- und Notarkosten sowie die Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, ausgleichen.

In Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Fachleuten bieten wir Ihnen sowohl die überschlägige Überprüfung der Wohnfläche, als auch die Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche.

Für Informationen und Auskünfte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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