Energieausweis und Wohnflächenberechnung

Energieausweis für Ihre Immobilie

Der Energieausweis ist Pflicht!!!
Gemäß § 16 EnEV hat der Verkäufer einer Immobilie dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung durch den Eigentümer selber oder z.B. durch ein Maklerbüro durchgeführt wird.

Pflichtangaben für Wohngebäude gemäß § 16a EnEV seit 01.05.2014:

  • die Art des Ausweises (verbrauchs- oder bedarfsorientiert)
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs- oder verbrauchs für das Gebäude
  • die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • das im Energieausweis genannte Baujahr
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse

Warum sollten Sie sich einen Energieausweis vom Experten ausstellen lassen?

  • Es erfolgt eine Plausibilitätskontrolle der verwendeten Daten
  • Sie erhalten die Anlage 6 nach § 16 EnEV
  • Viele Eigentümer sind mit der Eingabe der Daten überfordert, was zu einem falschen Ergebnis führen kann

Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen und können Ihnen die Erstellung von einem Energieausweis für Wohngebäude innerhalb von 2 Werktagen ermöglichen. Für nähere Auskünfte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wohnflächenberechnung- und überprüfung

Schützen Sie sich vor Rückforderungen!!!

Die Nachprüfung der Wohnfläche bei Bestandsimmobilien hat sich in vielen Fällen bezahlt gemacht, da die tatsächlich angegebene bewohnbare Fläche oftmals nicht mit den Angaben vorhandener Unterlagen übereinstimmen.

Im November 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichbares Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Entspricht die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche droht dem Verkäufer eine hohe Schadenersatzforderung.
In Zusammenarbeit mit unseren qualifizierten Wohnflächenermittlern bieten wir Ihnen sowohl die überschlägige Überprüfung der Wohnfläche, als auch die Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche. Für Informationen und Auskünfte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Melden Sie sich bei uns.

 0171 – 355 15 51