Ihre Immobilie wird von einem qualifizierten Sachverständigen begutachtet. Es findet eine Begutachtung der Lage (Umfeld), ausführliche Durchsicht der baurelevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Bauzeichnungen usw.) sowie eine umfassende Prüfung der rechtlichen Grundlagen (Überprüfung der bauplanungsrechtliche Situation, Erschließungsstand usw.) statt.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Begehung und Analyse
Durchführung der Verkehrswertermittlung
Ich ermittle dann in gutachterlicher Tätigkeit den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der örtlichen, baulichen und rechtlichen Gegebenheiten. Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch § 194 wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Es kommen die anerkannten Bewertungsverfahren nach – ImmoWertV- §8 Abs.1 zur Anwendung.
(Vergleichswertverfahren (§15), Bodenwertermittlung (§16), Ertragswertverfahren (§17 bis 20) und Sachwertverfahren (21 bis 23))
Beratung
In einem ausführlichen Gespräch wird das 35-50 seitige Gutachten ausführlich erläutert. Dabei werden vor allem Vor- und Nachteile (Risikobeurteilung) sowie eventuelle Sanierungskosten besprochen.
Honorar
Ich vereinbare im Regelfall Festpreise mit meinen Kunden. Diese richten sich nach der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRib). Ihr ganz individuelles Angebot erhalten Sie sehr gerne von mir, rufen Sie einfach an.